Wenn Kinder Geburtstag haben, möchten sie natürlich feiern und Eltern tun auch nichts lieber als ihren lieben Kleinen eine schöne Party zu arrangieren. Herrlich, wenn ein eigener Garten vorhanden ist, in dem die kleinen Gäste sich austoben können. Und praktisch kann das durchaus auch sein, denn an einem Kindergeburtstag kommen mitunter zehn oder mehr Kinder zusammen. In einer Wohnung kann das ganz schön eng werden.
Draußen im Garten ist natürlich Platz zum Toben. Und ein paar Spiele möchte man ja auch veranstalten. Eltern mit eigenem Garten haben diesen meist auch recht schön für ihre Kinder eingerichtet: mit einem Sandkasten vielleicht oder sogar einem Kinderspielhaus. Mit einer Rutsche möglicherweise oder diese sogar zusammen mit einer Schaukel. Und vielleicht steht den Kindern sogar ein Trampolin zur Verfügung und eine Hüpfburg?
Das sind alles Outdoor Spielgeräte, die in der heutigen Zeit nicht mehr viel Geld kosten und sich über die Jahre hinweg wirklich rechnen. Ein Trampolin mit Sicherheitsnetz sollte es jedoch sein – damit die Kinder, die noch unkontrollierte Bewegungen auf dem Trampolin machen, sich nicht verletzen können.
Ein wichtiger Punkt ist jedoch, dass Eltern, die einen Kindergeburtstag ausrichten, immer auf die Gewährleistung der Aufsichtspflicht achten müssen. Mütter sind häufig damit beschäftigt, die Spiele vorzubereiten, die kleinen Gäste mit Kakao und Kuchen zu versorgen oder sich später um das Abendessen zu kümmern. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass noch eine zweite, erwachsene Person anwesend ist und das Spielen an der Hüpfburg oder auf dem Trampolin im Auge behält.
Natürlich richtet man seinen Garten sicher ein und wer eine hochwertige Rutsche oder eine Marken-Schaukel im Garten stehen hat, wird diese sicher fest im Boden verankert haben. Doch wenn mehrere spielende Kinder zusammen toben, packt sie auch schnell mal der Übermut. Vier Augen sehen immer besser als zwei Augen – vielleicht gibt es noch eine große Schwester oder eine Tante, die gerne bei der Kinderparty dabei sein möchte.
Wenn Kinder Geburtstag haben, möchten sie natürlich feiern und Eltern tun auch nichts lieber als ihren lieben Kleinen eine schöne Party zu arrangieren. Herrlich, wenn ein eigener Garten vorhanden ist, in dem die kleinen Gäste sich austoben können. Und praktisch kann das durchaus auch sein, denn an einem Kindergeburtstag kommen mitunter zehn oder mehr Kinder zusammen. In einer Wohnung kann das ganz schön eng werden.
Draußen im Garten ist natürlich Platz zum Toben. Und ein paar Spiele möchte man ja auch veranstalten. Eltern mit eigenem Garten haben diesen meist auch recht schön für ihre Kinder eingerichtet: mit einem Sandkasten vielleicht oder sogar einem Kinderspielhaus. Mit einer Rutsche möglicherweise oder diese sogar zusammen mit einer Schaukel. Und vielleicht steht den Kindern sogar ein Trampolin zur Verfügung und eine Hüpfburg?
Das sind alles Outdoor Spielgeräte, die in der heutigen Zeit nicht mehr viel Geld kosten und sich über die Jahre hinweg wirklich rechnen. Ein Trampolin mit Sicherheitsnetz sollte es jedoch sein – damit die Kinder, die noch unkontrollierte Bewegungen auf dem Trampolin machen, sich nicht verletzen können.
Ein wichtiger Punkt ist jedoch, dass Eltern, die einen Kindergeburtstag ausrichten, immer auf die Gewährleistung der Aufsichtspflicht achten müssen. Mütter sind häufig damit beschäftigt, die Spiele vorzubereiten, die kleinen Gäste mit Kakao und Kuchen zu versorgen oder sich später um das Abendessen zu kümmern. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass noch eine zweite, erwachsene Person anwesend ist und das Spielen an der Hüpfburg oder auf dem Trampolin im Auge behält.
Natürlich richtet man seinen Garten sicher ein und wer eine hochwertige Rutsche oder eine Marken-Schaukel im Garten stehen hat, wird diese sicher fest im Boden verankert haben. Doch wenn mehrere spielende Kinder zusammen toben, packt sie auch schnell mal der Übermut. Vier Augen sehen immer besser als zwei Augen – vielleicht gibt es noch eine große Schwester oder eine Tante, die gerne bei der Kinderparty dabei sein möchte.
beebie