Vater und Mutter werden gemeinsam als „Eltern“ bezeichnet. Sie haben verschiedene Pflichten gegenüber ihren Kindern. Laut BGB:
„Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes [Personensorge] und das Vermögen des Kindes [Vermögenssorge].“
Vater und Mutter werden gemeinsam als „Eltern“ bezeichnet. Sie haben verschiedene Pflichten gegenüber ihren Kindern. Laut BGB:
„Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes [Personensorge] und das Vermögen des Kindes [Vermögenssorge].“
beebie